Bekämpfung oder Vorbeugung im Altbau

Die neue DIN 68 800 Teil 4 unterscheidet sich bei der Insektenbekämpfung u. a. in einem Punkt von der Vorgänger-Norm. Es handelt sich um die Angaben zum Befallsumfang. Auf vielfachen Wunsch bestimmter Personenkreise wurde in der Norm verankert, dass z. B. auf einem Dachstuhl nur die befallenen Hölzer bekämpft werden müssen, nicht mehr alle.

Zitat aus dem Gelbdruck der DIN 68 800 Teil 4

9.2.2 Liegt augenscheinlich ein nur lokaler Befall vor und sind die Holzbauteile mindestens 6 Jahre zugänglich und kontrollierbar, ist nur der unmittelbare Befallsbereich mit Bekämpfungsmitteln zu behandeln.
Liegt Hausbockbefall vor, sind die nicht befallenen Holzbauteile entweder vorbeugend zu behandeln, oder es ist für diese ein Monitoring zu vereinbaren.
Bei Befall durch Nagekäfer ist generell zu prüfen, ob auch ohne Monitoring auf eine vorbeugende Behandlung der nicht befallenen Holzteile verzichtet werden kann.
9.2.3 Mit zunehmendem Alter der Holzbauteile nimmt die Befallsattraktivität gegenüber dem Hausbockkäfer ab. Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob auf eine Behandlung der nicht befallenen Holzteile der Konstruktion mit einem Bekämpfungsmittel verzichtet werden kann.
ANMERKUNG Es sollte auch beachtet werden, dass
a) durch den Einbau neuer Hölzer die Gesamtattraktivität einer Holzkonstruktion massiv steigen kann;
b) die Hölzer von Holzkonstruktionen nicht immer ein gleiches Alter besitzen;
c) Ausbauten die klimatischen Bedingungen für Hausbocklarven positiv beeinflussen können;
d) die Attraktivität alter Hölzer durch eine mechanische Bearbeitung ihrer Oberfläche zum Teil wieder hergestellt worden ist.

So, das heißt also, dass rein theoretisch auf einem Dachstuhl ab einem gewissen Alter kein Befall mehr auftritt. Ist das Praxis bezogen? Nein, das trifft nur ganz selten zu!

Ich gehe bei meinen Betrachtungen einmal davon aus, dass bei der energetischen Ertüchtigung einer Dachkonstruktion oder einem nachträglichen Ausbau zu Wohnzwecken (darüber schreibe ich sehr viele Gutachten) die Konstruktion anschließend nicht mehr zugänglich ist. Alle anderen Fälle können nach der DIN gerne so behandelt werden, da passiert nicht viel.

Es geht doch schon los, dass beim Öffnen des Daches Hausbock-Ausfluglöscher sichtbar werden. Ein Gutachter muss her und sagen, was gemacht werden muss. Zeit für Monitoring ist nicht vorhanden. Jetzt muss entschieden werden, ob der Befall aktiv ist. Mit viel Glück gelingt das beim Anobium (Gewöhnlicher Nagekäfer), aber beim Hausbock? Und dann vielleicht auch noch im Winter? Fraßgeräusche; weit gefehlt, Winterruhe!

Aber warum soll ich das unterscheiden, ob der Hausbock lebt? Weil es die DIN so will? Das sind sogenannte interessierte Kreise, die sich diese Formulierung ausgedacht haben. Das geht doch an der Praxis vorbei.

Wenn von 30 Sparren in 3 Sparren Ausfluglöcher sichtbar sind, wer kann durch ansehen erkennen, ob dort Befall ist, der noch nicht ausgeflogen ist. Kontrollschläge im Splint, ja gerne, aber wo fange ich da an und sind jetzt alle Flächen zu prüfen? Monitoring geht nach den Ausbau nicht mehr!

Da stellt sich dem Praktiker doch die Frage, worin sich die Bekämpfung von einem vorbeugenden Schutz unterscheidet. Das versuche ich nun einmal deutlich zu machen. Dabei setze ich voraus, dass die Abläufe der chem. Insektenbekämpfung im Holz bekannt sind. Ich beschränke mich auf den Hausbock, bei den Nagekäfern ist die chem. Methode mittlerweile durch die zur Verfügung stehenden Holzschutzmittel eher fraglich und nicht sicher genug, um von einem Gutachter bezüglich der Haftung für das vorgeschlagene Verfahren benannt zu werden. Aber das ist eine andere Baustelle.

Wenn also kein aktiver Befall mehr da ist, dann muss geprüft werden, wo früher die Insekten gefressen hatten. Am einfachsten geht das mit Kontrollschlägen im Splintbereich, auch in der Baumkante, die ja bei älteren Konstruktionshölzern durchaus vorhanden sind. Haben die Insekten früher viel weggefressen, dann muss bis zum tragfähigen Querschnitt abgebeilt werden. Dann wird mit einem vorbeugenden Holzschutzmittel gespritzt.

Welches vorbeugende Mittel ist denn noch zu Spritzen zugelassen? Das sind Borsalze. Die sind auch bekämpfend wirksam, aber mit einer höheren Einbringmenge. Also wird mit Borsalz gespritzt.

Sind helle Ausfluglöcher vorhanden und sprechen auch andere Indizien für einen aktiven Hausbockbefall, dann wird chemisch bekämpft (Regelverfahren nach DIN 68 800 Teil 4). Dazu werden alle Hölzer, die vorhanden sind, mit Kontrollschlägen geprüft. Ist stärkerer Befall vorhanden, wird zur Klärung der Tragfähigkeit bis zum tragfähigen Querschnitt abgebeilt. Anschließend wird mit einem bekämpfend wirkenden Holzschutzmittel behandelt.

Worin unterscheidet sich jetzt der vorbeugende Schutz von der bekämpfenden Behandlung. In der Einbringmenge des Mittels liegt der Unterschied. Ob nun 250 ml oder 350 ml Einbringmenge, das macht in der Praxis preislich nichts aus, zumal ja immer 2 mal gespritzt werden soll bei dieser Menge. Die Lohnkosten sind höher als der Materialanteil.

Und dennoch hat dieses Beispiel noch einen bisher kaum beachteten Haken! Die Wirksamkeit des Mittels muss berücksichtigt werden. Borsalze wirken nicht besonders schnell. Da kann es schon vorkommen, dass innerhalb der 5 Jahre Gewährleistung der Befall nicht abgetötet ist.

Also werde ich solche langsam wirkenden Mittel bei einem Dachausbau nicht empfehlen. An die Hölzer kommt in 5 Jahren niemand mehr heran zum Arbeiten. Und ich bin in der Haftung, mit mir der Planer, der Bauleiter und der Handwerker. Mal abgesehen davon, dass Borsalze gegen Nagekäfer nicht wirken, scheinbar nur in Deutschland. Denn bei uns sind sie immer noch von DIBt für alle Insekten zugelassen, obwohl die holländischen Forschungsberichte über das Versagen dieser Produkte auch in Berlin vorliegen!! Geprüfte Mittel mit Zulassung, die nicht funktionieren? Ja, das gibt’s……. auch heute noch!!

Bleibt aber ein Dach zugänglich und wird neues Nadelholz eingebaut, dann wird durch den Geruch des Holzes das Hausbockmännchen angelockt. Ist das neue Holz imprägniert, dann geht er, falls vorhanden, an das nicht imprägnierte alte Holz und setzt dort seine Duftmarken für das Hausbockweibchen. Das folgt ihm und legt die Eier in das alte Holz, wo sie sich selbst bei Nadelholz aus dem 13. Jahrhundert völlig normal ernähren und wachsen (die Versuche wurden in der BAM gemacht).

Hier hat der Arbeitskreis DIN 68 800 Teil 4 dann doch praxisbezogen reagiert und diese Anmerkung zu 9.2.3 formuliert. Damit ist aber auch für den Praktiker klar, dass im Altbau imprägniert werden muss, besonders auch dann, wenn nur die Kontrollschläge angebracht wurden. Es gibt sicher den einen oder anderen Fall, wo auf eine Behandlung verzichtet werden kann, aber die Regel ist das nicht.

Ich bin mal gespannt, was von dieser DIN 68 800 Teil 4 nach den Einsprüchen übrig bleibt……

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